GNU Taler: FAQs

In welchem Zusammenhang steht Taler zu Bitcoin und zur Blockchain-Technologie?

Taler verwendet keine Blockchain-Technologie und steht mit dieser in keinem Zusammenhang. Taler nutzt hingegen blinde Signaturen und kann daher auf Web-of-trust- oder Proof-of-work-Verfahren und dergleichen verzichten. Es ist jedoch möglich, Taler mit Krypto-Währungen wie Bitcoin und Ethereum zu kombinieren.

Es ist mit Taler möglich, in Bitcoin denominierte elektronische Münzen in ein Taler-Wallet abzuheben, dort aufzubewahren und zum Bezahlen auszugeben, sofern ein Taler-Exchange explizit für Bitcoin eingerichtet und betrieben würde. Dies brächte gegenüber normalen Transfers mit Bitcoin sogar den Vorteil, dass die Transfers und deren Bestätigungen sofort erfolgen.

Wo ist der Münzbestand in meinem Taler-Wallet gespeichert?

Das Taler-Wallet speichert die elektronischen Münzen als Repräsentanten realer Geldwerte nur auf den Speichermedien, auf denen das Wallet angelegt wurde. Es empfiehlt sich, Kopien der Wallets zum sicheren Backup der Daten mehrfach abzuspeichern, beispielsweise auf USB-Sticks. Bis zur Zahlung verbleiben die Geldwerte auf einem Verrechnungskonto beim Betreiber des Taler-Bezahlsystems.

Was passiert bei einem Verlust meines Taler-Wallet?

Das elektronische Bargeld im Wallet ist anonymisiert. Daher kann man es bei einem Verlust oder Diebstahl des Wallet ohne eine zuvor angelegte Kopie nicht wiederherstellen. Wie bei echten Geldbörsen mit Banknoten und Münzen sind ihre Eigentümer allein verantwortlich für deren Sicherung. Elektronische Geldbörsen müssen dem entsprechend an sicheren Orten abgespeichert und vor fremdem Zugriff geschützt werden.

Das Risiko bei einem eventuellen Verlust des Wallet kann minimiert werden, indem man den Bestand an digitalen Münzen niedrig hält.

Was ist, wenn mein Computer gehackt wurde?

Sollte ein Gerät mit einem Taler-Wallet entwendet werden, kann aus dem Wallet bezahlt werden. Daher sollte der Bestand im Wallet regelmäßig kontrolliert werden, um einen eventuellen Einbruch oder Verlust zeitnah festzustellen. Wurde eine Wertmarke aus dem Wallet zum Bezahlen verwendet, kann diese nicht ein zweites Mal ausgegeben werden. Der Taler-Exchange prüft beim Bezahlen, ob eine Wertmarke bereits verwendet wurde, und verhindert so eine mehrmalige Ausgabe.

Wie installiere ich ein Taler-Wallet in meinem Browser?

Bitte besuchen Sie die Seite für Wallet-Installationen und wählen das Taler-Wallet als Erweiterung („Extension“ oder „Plug-In“) passend zum Browser Ihrer Wahl.

Wie installiere ich ein Taler-Wallet auf meinem Smartphone?

Bitte besuchen Sie einen App-Store, der zu Ihrem Smartphone passt, und wählen Sie die Taler-App dort aus. Auf unserer Seite für Wallet-Installationen finden Sie Links zu mehreren App-Stores.

Kann ich anderen Menschen mit Taler Geld senden?

Taler unterstützt Push- und Pull-Zahlungen zwischen Wallets (auch bekannt als Peer-to-Peer-Zahlungen). Während die Zahlung aus Sicht der Nutzer direkt zwischen den Wallets erfolgt, wird der Vorgang technisch gesehen durch den Taler-Exchange als Zahlungsdienstleister vermittelt, welcher in der Regel gesetzlich verpflichtet ist, den Geldempfänger zuerst zu identifizieren, bevor die Transaktion abgeschlossen werden kann.

Wie behandelt Taler Zahlungen in verschiedenen Währungen?

Ein Taler-Wallet verwaltet digitale Münzen in verschiedenen Währungen wie Euro, Dollar oder Bitcoin.

Taler bietet zurzeit keinen direkten Umtausch zwischen verschiedenen Währungen.

Wie schützt Taler meine privaten Daten?

Wallets verwalten Wertmarken (Token), die von einem Taler-Exchange beim Abheben ins Wallet blind signiert wurden. Das Verfahren mit blinden Signaturen sorgt dafür, dass kein Betreiber eines Taler-Exchange jemals Kenntnis davon erlangt, welche Token für welches Wallet erzeugt wurden. Weiterführende Informationen dazu hat die Wikipedia-Seite zur digitalen Signatur.

Wie hoch sind die Kosten? Welche Gebühren fallen an?

Das Taler-Bezahlsystem erlaubt es, dass jeder Exchange-Betreiber seine eigene Gebührenordnung anwendet. Gebühren können erhoben werden für das Abheben von Geldwerten vom Girokonto (zum Aufbuchen in das persönliche Wallet), das Ausgeben von Coins (Bezahlen), die Rückerstattung nach einem eventuellen Vertragsrücktritt (die sog. "Refund-Gebühr") und für das Wechselgeld bei einer Verwendung von Coins mit höherem Nennwert als der Zahlbetrag (die sog. "Refresh-Gebühr"). Es werden des weiteren Gebühren erhoben für die aggregierten Sammelbuchungen der Verkäuferumsätze sowie für ein eventuelles Nichtabheben von Coins aus der Reserve eines Exchange (falls ein Wallet eine Abhebung nicht zu Ende führt). Verkäufer haben die Option, Anteile der Gebühren an Stelle ihrer Kunden zu übernehmen. Die Kosten für eine Transaktion betragen gegenwärtig nach eigener Schätzung 0,001 Eurocent (für den Fall von hohen Transaktionsmengen, auf welche die Betriebskosten degressiv verteilt werden).

Funktioniert Taler mit grenzüberschreitenden Zahlungen?

Taler-Wallets können Coins verschiedener Währungen verwalten. Das System ist aber keine Wechselstube, die unterschiedliche Währungen miteinander verrechnet. Dennoch könnte theoretisch eine (externe) Einrichtung gegründet werden, die Einzahlungen in einer bestimmten Währung akzeptiert und in einem zweiten Schritt ihren Nutzern erlaubt, Coins in einer anderen Währung in die Wallets zu buchen. Die regulatorischen Auflagen, die dieses Verfahren betreffen, gestalten sich besonders komplex. Die Zielsetzung von Taler ist vielmehr, ein schnelles und effizientes Bezahlen zu ermöglichen. Daher bietet Taler jedenfalls in der näheren Zukunft keine Funktionalität für den Umtausch von Währungen.

In welchem Verhältnis steht Taler zur (europäischen) E-Geld-Richtlinie?

Wir meinen, dass die E-Geld-Richtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht einen Bestandteil der Regulatorik darstellt, die ein Taler-Exchange erfüllen muss, um Buchungen in Euro verarbeiten zu können.

Welche Bank zeichnet sich verantwortlich für die Weiterbuchung von Coins aus dem Taler-Wallet auf ein gewöhnliches Geschäftsbankenkonto?

Der Taler-Exchange wird von einer Bank oder in Zusammenarbeit mit einer zugelassenen Bank betrieben. Die Bank hält neben dem Exchange auch ein Verrechnungskonto, auf dem alle eingehenden und ausgehenden Zahlungen verbucht werden und die realen Geldmengen bis zur Auszahlung verwahrt bleiben. Der Exchange verwaltet dabei zwei parallele Zahlungsströme: Zum einen die Buchungen auf dem Verrechnungskonto (von gewöhnlichen Kundenkonten in Fiatwährungen wie Euro oder CHF an den Exchange und Buchungen in der gleichen Währung nach erfolgter Bezahlung an die Bankkonten der Verkäufer), zum anderen die Zahlungsströme zwischen dem Exchange und den Wallets (bei allen Abhebungen und Einreichungen von Coins). Die Bank, die einen Taler-Exchange betreibt, kann eine normale Geschäftsbank sein oder auch eine Zentralbank. Das Bezahlsystem kann ebenfalls Zentralbankwährungen (Central Bank Digital Currencies, rCBDCs) transferieren. Unabhängig davon würde die Bank unter die entsprechenden Finanzdienstleistungsvorschriften und die Zahlungsdiensterichtlinie fallen, was ein Grund dafür ist, dass die Verbraucher auf die Umwandlung von Taler-Coins in normales Bankgeld vertrauen können.

An welche Stelle können sich Nutzer des Bezahlsystems wenden, falls es zu Problemen mit Umwandlungen von Geldwerten oder Transaktionen kommt?

Die technische Lösung besteht darin, dass jeder Taler-Exchange von einem oder mehreren unabhängigen Auditoren überwacht und validiert wird. Sowohl die Verkäufersoftware als auch Taler-Wallets senden automatisiert Berichte an die Auditoren, die aus den Berichten erkennen, falls es zu Problemen bei Buchungen gekommen sein sollte. Die Auditoren haben auch die Möglichkeit, jederzeit einen Bericht über die Buchungen des Exchange manuell auszulösen, um Probleme zeitnah zu erkennen. Die Auditoren sind verpflichtet, ihre Berichte an die zuständigen Aufsichtsbehörden - und auch an die interessierte Öffentlichkeit - weiterzuleiten.

In juristischer Hinsicht können sich Taler-Nutzer bei Problemen an die nationale Schlichtungsstelle des Landes wenden, in dem der Exchange-Betreiber seinen Hauptsitz hat. In Deutschland ist dies die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl (Universalschlichtungsstelle des Bundes). Bei einem Hauptsitz des Exchange-Betreibers in einem Staat der Europäischen Union besteht zudem die Möglichkeit, über die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (ODR) eine Beschwerde einzureichen.

Gibt es schon Projekte, die Taler verwenden?

Wir wissen von mehreren Projekten, die Taler experimentell einsetzen oder betriebsfähige Systemprototypen entwickelt haben. Wir selbst führen aktuell Diskussionen über den Einsatz des Bezahlsystems mit Geschäftsbanken und Zentralbanken. Zum heutigen Zeitpunkt befinden sich noch keine Anbieter von genehmigten Taler-Exchanges auf dem Markt, wobei wir die Meinung vertreten, dass es angesichts der Entwicklungsphase des Projekts für einen regulären Betrieb noch zu früh wäre (siehe Liste der offenen Arbeiten in unserem Bug-Tracker).

Beherrscht Taler Daueraufträge (wiederkehrende Zahlungen)?

Taler-Wallets bieten gegenwärtig noch nicht die Funktionalität für Daueraufträge. Wiederkehrende Zahlungen mit einem fixen Zahlbetrag und vorgegebenen Ausführungsterminen sind theoretisch mit Taler möglich, verlangen jedoch einige Vorsichtsmaßnahmen und bringen auch Nachteile mit sich. Daueraufträge erfordern zwingend den Online-Status des Wallet zum gewünschten Ausführungstermin. Durch häufige wiederkehrende Zahlungen kann es zudem zu einem Rückschluss auf den Zahlenden kommen, wodurch dessen Anonymität aufgehoben wird. In der Praxis könnte dies dadurch geschehen, dass das Wallet des Zahlenden zum Zeitpunkt des angesetzten Ausführungstermins absichtlich am Internetzugang gehindert wird und durch das Ausbleiben des Zahlungseingangs beim Empfänger auf den Zahlenden geschlossen werden kann. Schließlich besteht noch das Erfordernis einer ausreichenden Deckung mit Coins im Wallet, damit die wiederkehrende Zahlung garantiert ausgeführt wird. Zwar hätte die Dauerauftragsfunktion Vorteile für die Nutzer, doch wird erst eine zukünftige Version von Taler diese bereitstellen und nicht die Erstversion.

Wie funktionieren Überweisungsgebühren?

Eine Überweisungsgebühr wird von Taler-Systembetreibern auf ausgehende Überweisungen an die Bankkonten der Zahlungsempfänger erhoben. Um diese Gebühren zu vermindern, können Verkäufer die Zahlungen ihrer Kunden nach Ablauf der konfigurierbaren Überweisungsfrist zu einer Sammelbuchung zusammenfassen lassen. Wenn sie die Überweisungsfrist beispielsweise auf eine Woche einstellen, aggregiert dies alle Zahlungen einer Woche zu einer einzigen Überweisung, für die auch nur eine Überweisungsgebühr in dieser Woche anfällt. Die Überweisungsgebühr wird einfach vom zu überweisenden Betrag abgezogen.

Wie funktionieren Einlösegebühren?

Beim Abheben von 5 CHF werden elektronische Münzen mit den Nennwerten 0,04 CHF, 0,16 CHF, 0,32 CHF, 0,64 CHF, 1,28 CHF und 2,56 CHF erzeugt. Beim Bezahlen von beispielsweise 3,23 CHF würden dann die Münzen der Nennwerte 0,04 CHF, 0,64 CHF und 2,56 CHF verwendet, so dass ein Gesamtbetrag von 3,24 CHF bezahlt und eine Münze von 0,01 CHF als Wechselgeld zurückgegeben werden.

Die Einlösegebühr, die von Taler-Zahlungsdienstleistern erhoben wird, hängt von den eingesetzten elektronischen Münzen ab, die für die jeweilige Transaktion verwendet werden. Eine Einlösegebühr für eine 1,28 CHF-Münze könnte beispielsweise höher sein als für eine 0,01 CHF-Münze. Ihr Wallet wird automatisch versuchen, Münzen so auszuwählen, dass es die von Ihnen zu zahlenden Gebühren minimiert. Verkäufer können zudem anbieten, die Einlösegebühr bis zu einer bestimmten Höhe zu übernehmen; die Käufer müssen dann nur die Einlösegebühr zahlen, die über diesen Betrag hinausgeht. Taler-Wallets informieren die Käufer vor jeder Transaktion über die anfallenden Gebühren, die sie zu tragen haben.

Was sind Rücküberweisungsgebühren und wie funktionieren sie?

Die Rücküberweisungsgebühr (bounce fee) erheben Zahlungsdienstleister, um die Kosten für Rücküberweisungen den Verursachern zu belasten, die bei der Überweisung an den Zahlungsdienstleister inkorrekte Buchungsvermerke eingaben oder ihre Wallets länger als vier Wochen nicht abheben ließen. Wallets können nur dann vom Verrechnungskonto des Zahlungsdienstleisters abheben, wenn die beiden Buchungsvermerke der Wallet-Abhebung und der ursprünglichen Überweisung übereinstimmen. Die Gebühr wird vom Rücküberweisungsbetrag abgezogen und einbehalten.

Um Rücküberweisungsgebühren zu vermeiden, sollten die Nutzer den Buchungsvermerk ihrer Überweisungen an den Zahlungsdienstleister genau prüfen und sicherstellen, dass sich ihre Wallets innerhalb eines Monats nach dem Beginn des Abhebevorgangs mit dem Internet verbinden.

Wie lässt sich vermeiden, dass das digitale Bargeld ungültig wird?

Das Taler-System stellt e-Geld mit einem Verfallsdatum aus. Wallets sollten automatisch einen Monat vor dem Verfallsdatum alle demnächst verfallenden Münzen gegen neue Münzen mit einem aufgefrischten Verfallsdatum eintauschen. Im Fall längerer Zeiträume ohne Internetzugang können die Wallets dies jedoch nicht durchführen. Bitte sorgen Sie daher dafür, dass sich Ihre Wallets regelmäßig mit dem Internet verbinden, um Geldverluste wegen zeitlichem Verfall zu vermeiden!

An welche Stelle können sich Nutzer des Bezahlsystems wenden, falls es zu Problemen mit Umwandlungen von Geldwerten oder Transaktionen kommt?

Sollten Kunden oder Händler Grund zur Beschwerde bei der Nutzung des Taler-Bezahlsystems haben, ist die Taler Operations AG für sie die erste Anlaufstelle. Wir sind dankbar für Verbesserungsvorschläge und Fehlermeldungen. Diese nehmen wir am liebsten in einem Ticketsystem auf. In diesem Ticketsystem ist es auch möglich, Meldungen anonym abzugeben.

Die Taler Operations AG ist Mitglied im VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (General-Guisan-Str. 6, 6300 Zug, Hauptnummer +41 41 763 28 20), an den sich Nutzer im Beschwerdefall ebenfalls wenden könnten.