In welchem Zusammenhang steht Taler zu Bitcoin und zur Blockchain-Technologie?
Taler verwendet keine Blockchain-Technologie und steht mit dieser in keinem Zusammenhang. Taler nutzt hingegen Blinde Signaturen und kann daher auf Web-of-trust- oder Proof-of-work-Verfahren und dergleichen verzichten. Krypto-Währungen wie Bitcoin und Peer-to-Peer-Coins können jedoch in Taler-Wallets aufbewahrt und transferiert werden.
Es ist mit Taler möglich, in Bitcoin denominierte elektronische Münzen in ein Taler-Wallet abzuheben, dort aufzubewahren und zum Bezahlen auszugeben, sofern ein Taler-Exchange explizit für Bitcoin eingerichtet und betrieben würde. Dies brächte gegenüber normalen Transfers mit Bitcoin sogar den Vorteil, dass die Transfers und deren Bestätigungen sofort erfolgen.
Wo ist der Münzbestand in meinem Taler-Wallet gespeichert?
Das Taler-Wallet speichert die elektronischen Münzen (Coins) als Repräsentanten realer Geldwerte nur auf den Speichermedien, auf denen das Wallet angelegt wurde. Dies kann zum Beispiel der persönliche Computer sein. Es empfiehlt sich, Kopien der Wallets zum sicheren Backup ihrer Daten mehrfach abzuspeichern, beispielsweise auf USB-Sticks. Die Coins sind kryptografisch gesichert. Die Geldwerte auf dem Treuhandkonto verbleiben bis zur Zahlung mit den Taler-Coins in der Obhut der Geschäftsbank, die das Treuhandkonto verantwortet. Sie verfügt über eine regulär genehmigte Banklizenz.
Was passiert bei einem Verlust meines Taler-Wallet?
Die elektronischen Münzen im Wallet sind anonymisiert. Daher kann man sie bei einem Verlust oder Diebstahl des Wallet ohne eine zuvor angelegte Kopie nicht wiederherstellen. Wie bei echten Geldbörsen mit Banknoten und Münzen sind ihre Eigentümer allein verantwortlich für deren Sicherung. Im Fall von Wallets müssen diese an sicheren Orten abgespeichert und vor fremdem Zugriff geschützt werden.
Das Risiko bei einem eventuellen Verlust des Wallet kann minimiert werden, indem man den Bestand an digitalen Münzen niedrig hält.
Was ist, wenn mein Computer gehackt wurde?
Im Fall eines Einbruchs in eines deiner Geräte können Coins aus einem Taler-Wallet ausgegeben werden. Daher sollte der Bestand im Wallet regelmäßig kontrolliert werden, um einen eventuellen Einbruch oder Verlust zeitnah festzustellen. Wurde ein Coin zum Bezahlen verwendet, kann dieses nicht ein zweites Mal ausgegeben werden. Der Taler Exchange prüft beim Bezahlen, ob ein Coin bereits verwendet wurde, und verhindert so eine mehrmalige Ausgabe des gleichen Coins.
Kann ich anderen Menschen mit Taler Geld senden?
Taler unterstützt Push- and Pull-Zahlungen zwischen Wallets (auch bekannt als Peer-to-Peer-Zahlungen). Während die Zahlung direkt zwischen Wallets erfolgt, wird der Vorgang technisch gesehen durch den Taler-Exchange als Zahlungsdienstleister vermittelt, welcher in der Regel gesetzlich verpflichtet ist, den Geldempfänger zuerst zu identifizieren, bevor die Transaktion abgeschlossen werden kann.
Wie behandelt Taler Zahlungen in verschiedenen Währungen?
Ein Taler-Wallet verwaltet digitale Münzen in verschiedenen Währungen wie Euro, Dollar oder Bitcoin.
Taler bietet zurzeit keinen direkten Umtausch zwischen verschiedenen Währungen.
Wie schützt Taler meine privaten Daten?
Wallets verwalten Coins, die von einem Taler-Exchange beim Aufbuchen ins Wallet blind signiert wurden. Das Verfahren mit blinden Signaturen sorgt dafür, dass kein Betreiber eines Taler-Exchange jemals Kenntnis davon erlangt, welche Coins für welches Wallet erzeugt wurden. Weiterführende Informationen dazu hat die Wikipedia-Seite zur digitalen Signatur.
Wie hoch sind die Kosten? Welche Gebühren fallen an?
Das Taler-Bezahlsystem erlaubt es, dass jeder Exchange-Betreiber seine eigene Gebührenordnung anwendet. Gebühren können erhoben werden für das Abheben von Geldwerten vom Girokonto (zum Aufbuchen in das persönliche Wallet), das Ausgeben von Coins (Bezahlen), die Rückerstattung nach einem eventuellen Vertragsrücktritt (die sog. "Refund-Gebühr") und für das Wechselgeld bei einer Verwendung von Coins mit höherem Nennwert als der Zahlbetrag (die sog. "Refresh-Gebühr"). Es werden des weiteren Gebühren erhoben für die aggregierten Sammelbuchungen der Verkäuferumsätze sowie für ein eventuelles Nichtabheben von Coins aus der Reserve eines Exchange (falls ein Wallet eine Abhebung nicht zu Ende führt). Verkäufer haben die Option, Anteile der Gebühren an Stelle ihrer Kunden zu übernehmen. Die Kosten für eine Transaktion betragen gegenwärtig nach eigener Schätzung 0,001 Eurocent (für den Fall von hohen Transaktionsmengen, auf welche die Betriebskosten degressiv verteilt werden).
Funktioniert Taler mit grenzüberschreitenden Zahlungen?
Taler-Wallets können Coins verschiedener Währungen verwalten. Das System ist aber keine Wechselstube, die unterschiedliche Währungen miteinander verrechnet. Dennoch könnte theoretisch eine (externe) Einrichtung gegründet werden, die Einzahlungen in einer bestimmten Währung akzeptiert und in einem zweiten Schritt ihren Nutzern erlaubt, Coins in einer anderen Währung in die Wallets zu buchen. Die regulatorischen Auflagen, die dieses Verfahren betreffen, gestalten sich besonders komplex. Die Zielsetzung von Taler ist vielmehr, ein schnelles und effizientes Bezahlen zu ermöglichen. Daher bietet Taler jedenfalls in der näheren Zukunft keine Funktionalität für den Umtausch von Währungen.
In welchem Verhältnis steht Taler zur (europäischen) E-Geld-Richtlinie?
Wir meinen, dass die E-Geld-Richtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht einen Bestandteil der Regulatorik darstellt, die ein Taler-Exchange erfüllen muss, um Buchungen in Euro verarbeiten zu können.
Welche Bank zeichnet sich verantwortlich für die Weiterbuchung von Coins aus dem Taler-Wallet auf ein gewöhnliches Geschäftsbankenkonto?
Es wird stets eine Geschäftsbank sein, die einen behördlich genehmigten Taler-Exchange betreibt. Die Bank führt zusammen mit dem Exchange ein Treuhandkonto, auf dem alle eingehenden und ausgehenden Zahlungen verbucht werden und die realen Geldmengen bis zur Auszahlung verwahrt bleiben. Der Exchange als Dreh- und Angelpunkt verwaltet dabei zwei parallele Zahlungsströme: Zum einen die Buchungen auf dem Treuhandkonto (von gewöhnlichen Kundenkonten in Fiatwährungen wie dem Euro an den Exchange zur Umwandlung in Coins der Taler-Wallets und bei deren Ausgabe nach dem Kaufvertragsschluss an die Bankkonten der Verkäufer), zum anderen die Zahlungsströme zwischen dem Exchange und den Wallets (bei allen Aufwertungen und Ausgaben von Coins). Beachtenswert ist hierbei, dass es nicht nur eine normale Geschäftsbank sein könnte, die einen Taler-Exchange betreibt, sondern auch eine Zentralbank. Das Bezahlsystem kann ebenfalls Zentralbank-Währungen (Central Bank Digital Currencies) transferieren. Die Exchange-Betreiber müssen in jedem Fall die gültigen Gesetze, die Zahlungsdiensterichtlinie und die Anforderungen der Regulierungsbehörden erfüllen, wenn sie das Vertrauen der Nutzer erhalten wollen.
An welche Stelle können sich Nutzer des Bezahlsystems wenden, falls es zu Problemen mit Umwandlungen von Geldwerten oder Transaktionen kommt?
Die technische Lösung besteht darin, dass jeder Taler-Exchange von einem oder mehreren unabhängigen Auditoren überwacht und validiert wird. Sowohl die Verkäufersoftware als auch Taler-Wallets senden automatisiert Berichte an die Auditoren, die aus den Berichten erkennen, falls es zu Problemen bei Buchungen gekommen sein sollte. Die Auditoren haben auch die Möglichkeit, jederzeit einen Bericht über die Buchungen des Exchange manuell auszulösen, um Probleme zeitnah zu erkennen. Die Auditoren sind verpflichtet, ihre Berichte an die zuständigen Aufsichtsbehörden - und auch an die interessierte Öffentlichkeit - weiterzuleiten.
In juristischer Hinsicht können sich Taler-Nutzer bei Problemen an die nationale Schlichtungsstelle des Landes wenden, in dem der Exchange-Betreiber seinen Hauptsitz hat. In Deutschland ist dies die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl (Universalschlichtungsstelle des Bundes). Bei einem Hauptsitz des Exchange-Betreibers in einem Staat der Europäischen Union besteht zudem die Möglichkeit, über die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (ODR) eine Beschwerde einzureichen.
Gibt es schon Projekte, die Taler verwenden?
Wir wissen von mehreren Projekten, die Taler experimentell einsetzen oder betriebsfähige Systemprototypen entwickelt haben. Wir selbst führen aktuell Diskussionen über den Einsatz des Bezahlsystems mit Geschäftsbanken und Zentralbanken. Zum heutigen Zeitpunkt befinden sich noch keine Anbieter von genehmigten Taler-Exchanges auf dem Markt, wobei wir die Meinung vertreten, dass es angesichts der Entwicklungsphase des Projekts für einen regulären Betrieb noch zu früh wäre (siehe Liste der offenen Arbeiten in unserem Bug-Tracker).
Beherrscht Taler Daueraufträge (wiederkehrende Zahlungen)?
Taler-Wallets bieten gegenwärtig noch nicht die Funktionalität für Daueraufträge. Wiederkehrende Zahlungen mit einem fixen Zahlbetrag und vorgegebenen Ausführungsterminen sind theoretisch mit Taler möglich, verlangen jedoch einige Vorsichtsmaßnahmen und bringen auch Nachteile mit sich. Daueraufträge erfordern zwingend den Online-Status des Wallet zum gewünschten Ausführungstermin. Durch häufige wiederkehrende Zahlungen kann es zudem zu einem Rückschluss auf den Zahlenden kommen, wodurch dessen Anonymität aufgehoben wird. In der Praxis könnte dies dadurch geschehen, dass das Wallet des Zahlenden zum Zeitpunkt des angesetzten Ausführungstermins absichtlich am Internetzugang gehindert wird und durch das Ausbleiben des Zahlungseingangs beim Empfänger auf den Zahlenden geschlossen werden kann. Schließlich besteht noch das Erfordernis einer ausreichenden Deckung mit Coins im Wallet, damit die wiederkehrende Zahlung garantiert ausgeführt wird. Zwar hätte die Dauerauftragsfunktion Vorteile für die Nutzer, doch wird erst eine zukünftige Version von Taler diese bereitstellen und nicht die Erstversion.